Produktsicherheitsverordnung der EU

auch bekannt als General Product Safety Regulation (GPSR), tritt am 13. Dezember 2024 in Kraft

Onlinehändler haben ab Freitag, den 13.12.2024 folgende Informationspflichten:
(auf der Detailseite eines jeden Produktes, auch für B2B-Geschäfte)

  • neben jedem Produkt müssen aufgeführt sein:
    • bei Herstellern aus der EU:
      eingetragene Handelsmarke des Herstellers, Anschrift des Herstellers, elektronische Kontaktmöglichkeit des Herstellers (email oder Link zu Kontaktformular)
    • bei Hersteller ohne EU-Niederlassung:
      statts des Herstellers den Namen, Anschrift und Kontakt der verantwortlichen Person in der EU (meist der Importeur)
  • Angaben zur Identifizierung des Produkts:
    Abbildung des Produkts (Artikel zum Kauf anbieten ohne Produktabbildung sind also nicht mehr zulässig, Illustrationen sind auch möglich)
  • anbringen von Warnhinweisen und Sicherheitsinformationen
    z.B. Symbold mit der durchgestrichenen Mülltone, die eine Hausmüll-Entsorgung untersagt

Folgende Produkte fallen u.a. nicht unter diese Verordnung:
(hauptsächlich deshalb, weil sie in anderen EU-Vorschriften erfaßt sind)

  • Lebensmittel, Futtermittel
  • Arznei
  • lebende Pflanzen und Tiere und deren Neben- und Folgeprodukte
  • Antiquitäten

Wer ist Hersteller?

Wer Vorprodukte so zusammenfügt (egal ob physisch oder digital), das etwas Neues entsteht.

Worum geht es im Wesentlichen bei dieser Produktsicherheitsverordnung?

Antwort: Um die Haftung bei einem Schadensfall. Man kann statts den Hersteller auch sich selbst (sozusagen als Eigenmarke) angeben. Dann ist man aber auch selbst der Ansprechpartner (Klagegegner) im Schadensfall. Verliert man den Gerichtsprozeß, kann man dann den Hersteller auf Haftung verklagen. Den genauen Wertegang erfragt man am Besten bei seinem Anwalt.

Was passiert, wenn man diese Verordnung nicht umsetzt?

Wie bei allen EU-Verordnungen kann man in die Fänge der Abmahnindustrie gelangen.

Wie sollte man die Informationen auf den eigenen Webseiten hinterlegen?

Die Informationen sollten eindeutig und gut sichtbar sein. Also am Besten in der Produktbeschreibung, als extra gekennzeichneter Bereich.
Was überhaupt nicht zulässig ist: Verweis auf eine externe Quelle, egal ob auf pdf-Datei ,Bild oder Webseite.

Wie können wir Ihnen bei der Umsetzung helfen?

Sie brauchen nicht bei jedem einzelnen Produkt selbst die Herstellerinformationen hinzufügen. Das können wir automatisieren. Der Preis ist individuell, je nach Shopsystem. Wer unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchte, sollte sich bis spätestens 28.11.24 bei uns melden. Danach können wir die Einhaltung des Termins (13.12.24) nicht mehr garantieren.
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