Gewährleistung und Garantie im Einzelhandel

der Unterschied

Die Gewährleistung ist gesetzlich geregelt und gilt immer, die Garantie ist eine freiwillige Leistung, meist des Herstellers (nicht des Verkäufers)

Gewährleistungspflicht

Gewährleistung bedeutet: der Fehler lag schon zum Zeitpunkt des Kaufs vor, hat sich aber erst später (meist während der Nutzung) gezeigt. Der Gewährleistungszeitraum beginnt am Tag der Lieferung. Die Gewährleistungspflicht besteht in Deutschland 2 Jahre. Dabei ist jedoch zu beachten:

  • die ersten 6 Monate liegt die Beweispflicht beim Händler
  • vom 7.- 24. Monat nach dem Kauf muß der Käufer beweisen, das der Fehler bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden war

Nicht zur Gewährleistungspflicht gehört die normale Abnutzung von Teilen (Verschleiß). Ebenfalls nicht gewährleistungspflichtig sind Schäden, die man durch unsachmäßige Handhabung verursacht hat.
 

Fallbeispiele, bei denen es keine, bzw. eingeschränkte Gewährleistung gibt.

Wenn man z.B. eine optische Beschädigung erst nach 7 Monaten beim Händler anzeigt, muß man selbst (als Käufer) beweisen, das man den Schaden nicht selbst verursacht hat, sondern dieser am Tag des Kaufs vorlag.

Eine alte Glühbirne mit Glühfaden schraubt man 1  Tag nach Lieferung in die Fassung, fällt dabei runter so das der Faden abgeht, mit dem Ergebnis, das sie nicht mehr leuchtet.

Der Käufer nutzt eine Bohrmaschine sachgemäß 5 Monate lang, dann geht sie kaputt. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Kaufpreis zu erstatten, kann aber den Betrag um die gewöhnlich Abschreibung mindern.

bei erfolgreicher Geltungmachung der Gewährleistung

  • hat der Verkäufer 2 x die Möglichkeit nachzubessern, z.B. durch eine Nachlieferung
  • kann der Käufer den Artikel auf Kosten des Verkäufers zurücksenden (Retourenlabel) und erhält den vollen Kaufpreis zurück
  • der Verkäufer kann eine Preisminderung anbieten, die der Käufer aber nicht annehmen muß
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