deutsches Verpackungsgesetz

Das sog. VerpackG gilt für diejenigen, die Verpackungen in den Verkehr bringen:

  • an den Endverbraucher
  • Lieferort Deutschland
     

Wer ist betroffen?

  • z.B. Einkaufstüten im stationären Handel
  • Pizzaschachteln und Coffee-to-Go Becher in der Gastronomie
  • Papier um den Blumenstrauß
  • Umverpackungen im Onlinehandel

All diese Verpackungen müssen dem dualen System zugeführt werden. Für die Artikelverpackung selbst (Getränkeflasche, Artikelkarton), trägt der Hersteller die Verantwortung.

Was muß man tun?

  1. Melden Sie Ihr Unternehmen beim LUCID = Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) an.
    Klicken Sie HIER und wählen dann: Noch kein Login? Starten Sie hier! aus.
    Füllen Sie dann das Formular aus.
    Die Registrierung ist kostenlos.
  2. Suchen Sie sich einen dualen Partner. Z.B. EKO-PUNKT.
    Unter dem Link EASY-LIZE geben Sie die Materialien an, die Sie für Ihre Umverpackung verwenden.
    Für gewöhnlich ist das Papier/Pappe/Karton, Kunststoffe und Sonstige Materialien.
    Hier sehen Sie auch gleich den Preis. Sonstige Materialien kosten 100kg: 3,- €. Karton 100kg: 16,80 €, Kunststoff 100kg: 79,90 € jeweils pro Jahr netto.
    Tragen Sie im nächsten Schritt Iher Kontaktdaten ein. Die LUCID-Nr. beginnt mit DE gefolgt von 13 Ziffern. Diese wird automatisch nach 1. versendet.
     

Kann man abgemahnt werden, wenn man nicht im Verpackungsregister gelistet werden?

Antwort: ja

Denn unter https://oeffentliche-register.verpackungsregister.org/Producer kann jeder einsehen, ob man registriert ist. Die Abmahnung kann einen Streitwert von 6.000,- € haben.

Soll man die LUCID-Nr. auf der Webseite veröffentlichen?

Ein ganz klares: nein - denn das kann abgemahnt werden.

Kümmert sich das duale System EKO-Punkt auch um die Verpackungen im Ausland?

Nein!

 

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