deutsches Verpackungsgesetz
Das sog. VerpackG gilt für diejenigen, die Verpackungen in den Verkehr bringen:
- an den Endverbraucher
- Lieferort Deutschland
Wer ist betroffen?
- z.B. Einkaufstüten im stationären Handel
- Pizzaschachteln und Coffee-to-Go Becher in der Gastronomie
- Papier um den Blumenstrauß
- Umverpackungen im Onlinehandel
All diese Verpackungen müssen dem dualen System zugeführt werden. Für die Artikelverpackung selbst (Getränkeflasche, Artikelkarton), trägt der Hersteller die Verantwortung.
Was muß man tun?
- Melden Sie Ihr Unternehmen beim LUCID = Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) an.
Klicken Sie HIER und wählen dann: Noch kein Login? Starten Sie hier! aus.
Füllen Sie dann das Formular aus.
Die Registrierung ist kostenlos. - Suchen Sie sich einen dualen Partner. Z.B. EKO-PUNKT.
Unter dem Link EASY-LIZE geben Sie die Materialien an, die Sie für Ihre Umverpackung verwenden.
Für gewöhnlich ist das Papier/Pappe/Karton, Kunststoffe und Sonstige Materialien.
Hier sehen Sie auch gleich den Preis. Sonstige Materialien kosten 100kg: 3,- €. Karton 100kg: 16,80 €, Kunststoff 100kg: 79,90 € jeweils pro Jahr netto.
Tragen Sie im nächsten Schritt Iher Kontaktdaten ein. Die LUCID-Nr. beginnt mit DE gefolgt von 13 Ziffern. Diese wird automatisch nach 1. versendet.
Kann man abgemahnt werden, wenn man nicht im Verpackungsregister gelistet werden?
Antwort: ja
Denn unter https://oeffentliche-register.verpackungsregister.org/Producer kann jeder einsehen, ob man registriert ist. Die Abmahnung kann einen Streitwert von 6.000,- € haben.
Soll man die LUCID-Nr. auf der Webseite veröffentlichen?
Ein ganz klares: nein - denn das kann abgemahnt werden.
Kümmert sich das duale System EKO-Punkt auch um die Verpackungen im Ausland?
Nein!