Verzollung Drittländer
Als Onlinehändler muss man an viele Dinge denken wenn man seine Ware in ein Drittland wie in die Schweiz oder USA versenden möchte.
Glücklicherweise bieten die meisten Versanddienstleister schon Vordrucke für die Zollerklärung an.
Diese muss dann zusammen mit der Handelsrechnung außen an das Paket.
Zollgebühren für den Endkunden in der Schweiz:
Beim Einführen von Ware in die Schweiz fallen weitere Zölle und Gebühren für den Endkunden an.
Diese staffeln sich wie folgt:
1. pauschale Verzollungsgebühr (bei Nachbarländern) = 11,50 CHF
2. 3% Gebühr auf den kompletten Warenwert inkl. Versandkosten und Zollabgaben
3. Schweizer Mehrwertsteuer in Höhe von 8,1 % oder 2,6%
4. Zollabgabe auf das Bruttogewicht des Pakets: etwas weniger als 1 CHF pro kg
evtl. fallen Sichtungsgebühren an, wenn der Versender der Ware keine Zollerklärung mit Handelsrechnung außen am Paket angebracht hat.
Außnahmen gibt es bei Alkohol, Tabak, Lebensmittel, Textilien und Bijouterie-Artikel. Hier fallen höhere Zollabgaben an.
Zoll- und Mehrwertsteuerbeträge werden nicht erhoben, wenn die Gebühren hierfür weniger als 5 Franken pro Zollanmeldung sind.
Dies ist beispielsweise bei folgenden Sendungen so:
Sendungen mit Gesamtwert bis 65 Franken (* 69,14 €) beim einem MWST-Satz von 8,1 %
Sendungen mit Gesamtwert bis 200 Franken (*212,73 €) beim einem MWST-Satz von 2,6 %
der maximale Verzollungspreis ist 70,00 CHF
Beispielrechung:
Ein Räuchermännchen im deutschen Onlineshop kostet 100,00 €
100 € - 19% deutsche Mehrwertsteuer = 84,03 €
84,03 + 15,00 € Versandkosten = 99,03 €
also haben wir einen Warenwert von 99,03 € = 93,11 CHF
93,11 CHF + 8,1% schweizer Mwst + 11,50 CHF Verzollungspauschale = 112,15 CHF die verzollt werden müssen.
112,15 CHF + 3% Zollgebühr = 115,51 CHF
115,51 + ca 1-2 CHF auf das Bruttogewicht Paket = insgesamt ca 118,00 CHF ( 125,51 €)
Hier ist ein Video in dem die Verzollung in der Schweiz genau erklärt wird.
* 1 CHF = 1,06 € (Kurs am 30.08.2024)
Wer die Ware selbser in die Schweiz einführt, hat pro Person einen Freibetrag von 300 CHF. Man kann sich bei der Einreise das Zolldokument abstempeln lassen, an den deutsche Verkäufer schicken und dieser erstattet dann die deutsche Mehrwertsteuer. Dazu gibt es allerdings keine Verpflichtung!