One-Stop-Shop

ab 1.7.2021 für alle B2C-Geschäfte innerhalb der EU im innergemeinschaftlichen Fernverkauf

Am 1. Juli 2021 treten neue Regelungen des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets in der Europäischen Union in Kraft. Diese neuen Regelungen führen zu erheblichen Veränderungen bei der Umsatzsteuer, bei grenzüberschreitenden Lieferungen gegenüber Nichtunternehmern (Konsumenten).

bislang galt folgendes:

Lieferungen von Deutschland aus an Endverbraucher innerhalb der EU unterlagen der deutschen Mehrwertsteuer, wenn die jeweilige nationale Umsatzschwelle nicht überschritten wurde. Die war von Land zu Land unterschiedlich, lag aber mindestens bei 35.000,- €. Überschritt man z.B. die Lieferschwelle von Österreich, musste man auch nur die österreichische Steuernummer beantragen, um die österreichische Mehrwertsteuer abzuführen.

neue Regelungen:

  • statts den bisherigen nationalen Lieferschwellen von je 35.000 bis 100.00 € gilt jetzt eine einzige Lieferschwelle für die gesamte EU in Höhe von 10.000,- €
  • unter 10.000 € netto dürfen die Mehrwertsteuersätze von Deutschland berechnet werden
  • ab über 10.000 € müssen die MwSt.-Sätze des jeweiligen Mitgliedstaates erhoben und abgeführt werden
    dazu kann man sich beim One-Stop-Shop_Verfahren anmelden
    • alle EU-Umsätze werden in einer Erklärung aller 1/4-Jahre abgegeben
    • dazu hat man max. 1 Monat Zeit
    • die Steuerklärung wird an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt
    • alle Steuern werden auf einmal überwiesen
       

Handlungsempfehlungen

  • Wer nur geringfügig über 10.000 € Umsatz/Jahr an Endverbraucher in die EU tätigt, sollte einen Stopp beim Erreichen der Umsatzschwelle in seinen Shop integrieren.
  • Außerdem sollte die Eingabe der USt.ID im Shopsystem ermöglicht werden, denn B2B-Verkäufe sind von der Umsatzschwelle ausgenommen.
  • Wer das One-Stop-Shop_Verfahren verwenden möchte oder muß, der benötigt in seinem Shopsystem eine Schnittstelle zum täglichen Abruf der unterschiedlichen MwSt.-Sätze der 27 Mitgliedstaaten.
  • sehr viel einfacher und buchhalterisch kostengünstiger ist die Lieferung in sog. Drittländer wie die Schweiz, dort wickeln sie die Steuern intern ab

Wer Aufgrund der neuen Regelung Handlungsbedarf in seinem Shop sieht, nimmt bitte Kontakt mit uns auf!

 

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