Webseiten ohne Cookies

Homepage ohne CookiesCookies auf eigener Website deaktivieren

Cookie-Hinweise empfindet eigentlich jeder als störend. Laut Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU müssen Besucher einer Webseite vor dem Setzen des Cookies aktiv zustimmen. Macht man dies nicht, kann man ins Visier der deutschen Abmahnindustrie geraten. Bindet man auf seiner Webseite ein Produkt von google ein, wie z.B. Statistik (google-analytics), Übersetzer oder eine Landkarte (google-maps), setzt google automatisch ein Cookie.  Aber auch die meisten Plugins von Homepage-Baukastenprogrammen (wie WordPress) kommen nicht ohne Cookies aus. Um Cookies von der Webseite zu verbannen, muß man also all die Webseiten-Apps durch Apps ersetzen, die keine setzen. Man kommt meist nicht drum herum, die Homepage neu aufzusetzen. Ob die eigene Homepage Cookies setzt, sieht man z.B. mit einem Cookie-Editor.

Preis für eine Homepage ohne Cookies

Die Erstellung einer einseitigen, cookielosen Webseite kostet bei uns einmalig 299,00 Euro (ohne MwSt.) Mehrseitige Webseiten gibt es ab 399,00 Euro (ohne MwSt.)
Persönliche Beratung unter: 037360-692853 !

partielle Cookie-Hinweis-Pflicht bei google-Produkte

partielle Cookie-ZustimmungFalls Sie die Google Landkarte oder den Google Translater auf Iher Homepage eingebunden haben, ist die Zustimmung des Users, dass Cookies gesetzt werden dürfen, auch auf einer sonst cookiefreien Webseite zwingend erforderlich. Wie so etwas aussehen kann, sehen Sie z.B. auf https://www.quartierdrei-ruebenau.de/
Dabei wird auch dann ein Cookie gesetzt, wenn der besucher das cookiesetzen ablehnt. Grund: es gibt keine andere Möglichkeit, das sich die Webseite merken kann, ob man zugestimmt hat oder nicht.

keine Cookie-Hinweis Pflicht bei technisch notwendigen Cookies

Am 01.12.2021 trat das neue „Cookie-Gesetz“ (Telekommunikations-Telemedien-Datenschutzgesetz TTDSG) in Kraft. Dieses Gesetz besagt, dass der User vorher aktiv dem Cookiesetzungsprozess zustimmen muss. Ansonsten darf keine Cookiesetzung erfolgen. Eine Ausnahme bilden technisch notwendige Cookies. Hier ist es ausreichend, die Verwendung dieser in der Datenschutzerklärung zu erwähnen. Bei von uns erstellten älteren Webseiten, kann es jetzt durch oben erwähntes Gesetz nötig sein, dass Cookiehinweise einprogrammiert werden müssen. Technisch notwendig sind sie z.B. in einem Shopsystem. Das bezieht sich aber nur auf das Warenkorb-Cookie, nicht auf Analyse-Cookies. Ihr Shopsystem sollte also nur 1 Cookie verwenden.
 

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