die Gefahr von Abmahnungen wegen Datenschutzerklärung verringern

Es sind im Internet nach wie vor viele Abmahnanwälte unterwegs. In der Gesetzgebung ändert sich gefühlt jeden Monat etwas. Wir als InternetAgentur dürfen keine rechtliche Beratungen duchführen, sondern nur unsere Meinung kund tun.

Und unsere Meinung zu diesem Thema ist folgende:

Entweder man geht zum Rechtsanwalt oder man nutzt  einen Rechtsdienstleister im Internet, der die Datenschutzerklärung auf dem rechtlich neusten Stand hält. Beides kostet ordentlich Geld und das ständig. Um abgemahnt zu werden, muß der Abmahner erst einmal eine kritische Textstelle in der Datenschutzerklärung einer Webseite finden. Das macht er über Suchmaschinen wie google. Der einfachste Weg ist deshalb, die URL der Datenschutzerklärung für Spider von Suchmaschinen zu sperren (und die von Impressum und AGB gleich mit).

 

Seit 2019 gehen wir einen eleganteren Weg und stecken Datenschtzerklärung und Impressum in eine DIV-Box, deren Inhalt dynamisch per Ajax nachgeladen wird. Das ist bislang nachweislich von Suchmaschinen nicht indexierbar.

Beispielwebseiten:
design-feuerschale.de
pflastersteineverlegen.de
ferienhaus-lauckner.de

Auch diese Funktion kann in alten Webseiten nachinstalliert werden.

 
AGB Impressum Datenschutz