Wie für jede Publikation unterliegen auch Webseiten dem Kopierrecht des Inhabers. Texte und Bilder dürfen nur mit Erlaubnis des Rechte-Inhabers vervielfältigt werden.

Besonders die Entwendung von fremden Bildmaterial hat sich im Internet zum Volkssport entwickelt. Den Entwendern fehlt es meist am nötigen Rechtsbewußtsein. Dabei verlangen die Inhaber der Bilder oftmals nur die Herkunftsangabe mit Verlinkung.
Während man die Herkunft von Text-Publikationen durch Umstellen von Passagen und Einfügen anderer Wörter und Wortgruppen problemlos verschleiern kann, sind Bilder nicht so einfach zu entfremden.

Außenaufnahmen sind gekennzeichnet durch Jahreszeit, Uhrzeit, Wetterlage und Position des Fotografen. Dadurch entsteht ein nahezu einmaliges Bild, das nicht ohne weiteres nachgestellt werden kann.
Auch Innenaufnahmen werden durch die verwendete Kamera, Objektiv und Beleuchtung nahezu einmalig. Es müssen mindestens 50% des entwendeten Bildes verändert werden, um es als eigenes zu deklarieren. Es sei denn, der Bild-Hersteller versieht sein Werk mit einem „unsichtbar“, eingebetteten Wasserzeichen.

Ist die Raubkopie nachzuweisen, kann der Rechte-Inhaber gerichtlich die Unterlassung der Verwendung verlangen, sowie die Herausgabe des Gewinns, den der Entwender mit dem Bild erzielt hat.

Besonders ärgerlich ist der sogenannte Bilder-Traffic-Klau. Dabei wird einfach das Bild über die Pfadangabe im IMAGE-TAG integriert; was dann in etwa so aussieht:
<img src=”http://www.fremdedomain.de/geklautesbild.jpg” border=1>

So wird nicht nur das Bild entwendet, sondern auch der Traffic angezapft.

Sehr häufig ist diese Form des „Diebstahls“ in diversen Foren zu sehen. Aber auch Ebay-Nutzer integrieren gern einmal direkt das Bildmaterial von der Herstellerhomepage des Artikels, den sie verkaufen wollen.
Dagegen kann man allerdings sehr leicht etwas machen. Ein entsprechendes Tool finden Sie in Ihrem porstmann.com - HostingAccount.